
Bei Raterteilung en an Kunden sowie bei sonstigen Hinweisen an sie und bei deren Unterlassungen haftet eine Bank nur für grobes Verschulden . Sie haftet jedoch für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht zu Raterteilung en und Flinweisen zu erfüllen hat, der im Einzelfall besondere Bedeutung zukommt.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/haftung-bei-raterteilungen/haftung
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